Schädigung des Gehörs

 

Schädigung des Gehörs durch Lärm

 

Das Gehör nimmt durch Lärm leicht Schaden. Die Einbuße des Hörvermögens ist bleibend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Mitunter genügt schon ein einmaliges Ereignis für die Schädigung, etwa der Knall beim Schießen. Dabei werden die empfindlichen Haarsinneszellen im Innenohr gleichsam herausgerissen.

Die Schäden addieren sich mit jedem Knallereignis und bei übermäßigem Lärm. Deshalb schreibt die Lärmschutzverordnung bei einem mittleren Schalldruckpegel von über 85 dB Gehörschutz vor.

Die Einbuße des Hörvermögens wird anfangs nicht wahrgenommen. Wenn der Hörverlust schließlich bemerkt wird, ist es zu bereits spät. Dann kann nur noch erwogen werden, mit Hilfe eines Hörgerätes den Alltag besser zu meistern. Über drei Millionen sind allein in Deutschland auf ein Hörgerät angewiesen – und das ist nur ein Teil der Hörgeschädigten. Leichtere Hörschäden werden meist nicht wahrgenommen.

Die meisten Hörschäden werden in der Freizeit verursacht. Häufige Besuche von Diskotheken und Rockkonzerten führen schon bei jungen Leuten zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Schwerhörigkeit.

Zur Einordnung:

Hörschwelle                           0 dB (bei gutem Hörvermögen)

Leises Blätterrauschen           10 dB

Normale Unterhaltung           40 bis 50 dB

Fernsehgerät in Zimmerlautstärke     60 dB (in 1 m Entfernung)

Hauptverkehrsstraße              80 bis 90 dB (in 10 m Entfernung)

Einzeln vorüberfahrendes Auto         60 bis 80 dB   (in 10 m Entfernung)

Arbeit am Preßlufthammer    100 bis 120 dB

In 100 Meter Entfernung vom Triebwerk eines Düsenflugzeuges (Passagierflugzeuge sind nicht so laut wie Militärmaschinen)       110 bis 140 dB

Im Orchestergraben               80 bis 100 dB

Auf der Tanzfläche in Diskotheken  90 bis 105 dB (in Nähe der Lautsprecher auch mehr)

Rockkonzerte                         100 bis 115 dB (in der Nähe der Lautsprecher auch mehr)

Schmerzgrenze           120 bis 135 dB (auch abhängig vom Hörvermögen)

 

Gehörschäden bei langfristiger Einwirkung              ab ca. 85 dB

Gehörschäden bei einmaligem Ereignis                    ab 120 dB

Schäden sind von Dauer und Frequenz abhängig.

 

Hörschäden können auch indirekt durch Lärm weit unter der direkten Schädigungsschwelle gefördert werden. So kann die Störung der Durchblutung im Innenohr zur Abnahme des Hörvermögens und zu Ohrgeräuschen führen (Rauschen, Pfeifen, Zischen, Klingeln, Klopfen), die als Tinnitus diagnostiziert werden.

Durchblutungsstörungen können durch Arteriosklerose und Verkrampfung der Gefäßmuskulatur bedingt sein. Magnesiummangel ist für beides eine wesentliche und weitverbreitete Ursache. Magnesiummangel wird durch Dauerstreß begünstigt, wobei Lärm eine häufige Streßursache ist.

Hörsturz ist meist die Folge eines Infarktes im Innenohr aufgrund des Verschlusses von Blutgefäßen. Die dadurch bedingte Abnahme des Hörvermögens kann mehr oder weniger ausgeprägt sein. Manchmal kann das Hörvermögen zumindest teilweise wiedergewonnen werden.